Hartnäckiges Inkasso
in Deutschland

 

Langjährige Erfahrung mit Inkasso-Mandaten gegen Schuldner in Deutschland

 

Schulden eintreiben

 

Hartnäckig, druckvoll, trickreich. In ganz Deutschland.

 

Für Forderungssummen ab EUR / CHF 50’000.—.

 

 

Erfolgsquote 23 *
77.8 %

 

LANGJÄHRIGE ERFAHRUNG ALS

Geldeintreiber in Deutschland

 

  • Das deutsche Recht bietet professionellen Schuldnern unzählige Schlupflöcher und verzögerte Inkasso- bzw. Mahnverfahren.
  • Zivilklagen verursachen hohe Anwalts- und Gerichtskosten, die rasch einmal höher als die Kosten für das Direkt-Inkasso in Deutschland ausfallen.
  • Die Bemühungen von Gläubigern, zu ihrem Recht zu gelangen, sind folglich mit vielen Hürden, Gebühren und Risiken gepflastert.
  • Es ist daher in ausgewählten Fällen klüger, vor einer Klage ermitteln zu lassen, wie die Situation des Schuldners aussieht und inwiefern die Möglichkeit besteht, anderswie das Geld einzutreiben (Recherche, Verhandeln, Druck)

Ein nicht unwesentlicher Vorteil unserer Inkasso Dienstleistung in Deutschland:

Auch als Schweizer Unternehmen sind wir überall in Deutschland präsent durch in Deutschland stationierte Mitarbeitende oder indem wir aus der Schweiz anreisen.

Unser Vorgehen bei Inkassofällen in Deutschland

Wir fallen als ausländisches, Schweizer Inkasso-Unternehmen insofern nicht unter die Bewilligungspflicht gemäss Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG), weil wir das Inkasso eigener Forderungen betreiben, welche Kunden an uns abgetreten haben. Ihre Rechte und Ansprüche als Auftraggeber bleiben voll umfänglich gewahrt. Als Inkasso-Unternehmen in Deutschland informieren wir Sie gerne im persönlichen Gespräch vertieft über die vertragliche Regelung, sowie das Inkassoverfahren und die damit verbundenen Kosten.

Ferner gilt: Nach der Dienstleistungsrichtlinie der EU bleibt die Dienstleistungsfreiheit für das außergerichtliche Inkasso bestehen, da der Wortlaut der EU-Dienstleistungsrichtlinie explizit von gerichtlichem Forderungsmanagement und -einzug spricht, also ausdrücklich nicht das außergerichtliche Inkasso oder das Inkasso insgesamt ausnimmt. Demzufolge können nach der EU-Dienstleistungsrichtlinie weltweite Inkasso Dienstleistungen, sofern und soweit sie nicht das gerichtliche Inkasso betreffen, ohne gesonderte RDG-Zulassung erlaubt werden.

 

Kontakt aufnehmen

 

Inkassofall in Deutschland – Geld eintreiben lassen

Unser Inkassounternehmen ist darauf spezialisiert, von Schuldnern private und gerichtliche Forderungen in Deutschland einzutreiben. Hierbei befassen wir uns mit von uns erworbenen oder an uns abgetreten Forderungen. Unser Inkassobüro treibt das Geld im eigenen Namen ein. Wir kennen die Tricks der Schuldner und bauen mit Köpfen den Druck auf. Unser Inkasso-Service greift an der Stelle ein, an der normale Gerichtsverfahren, Mahnungen und Rechtsanwälte nicht mehr weiterkommen und bringen Ihnen in einem legalen Inkasso-Verfahren Ihr Geld zurück! Unsere Rechrechen helfen oft auch mit, Klagen oder rechtliches Inkasso voranzubringen.

Länderspezifisches Fallbeispiel Deutschland

Ungarischer Gläubiger fordert Geld von deutschem Hausverkäufer

  • Herr M.M. (Initialen geändert) lebt mit seiner ungarischen Ehefrau in Ungarn. Sie sind u.a. Hobby-Tierhalter mit Tieren, die Weidegang benötigen. Sie möchten ihren Lebensabend im Heimatland von Herrn M, in Deutschland verbringen.

Vorvertag und Anzahlung

Über einen Makler finden sie ein Objekt im Schwarzwald, das passen könnte, ein älteres Bauernhaus mit einem gewissen Umschwung. Es liegt im gleichen Dorf wie das Büro des Maklers. Einziges Problem, der Umschwung ist zu klein. Kein Problem meint der Makler. Die angrenzende Parzelle gehöre der Gemeinde. Diese suche ohnehin einen Käufer oder Pächter. Zudem habe es in der Umgebung Pachtflächen.

Aufgrund dieser Zusage und einer Besichtigung unterschrieb Herr M. einen Vorvertrag, in welchem eine Anzahlung von € 50’000.— vereinbart wurde. Bei einem Kaufrücktritt würden € 15‘000.—zugunsten des Verkäufers verfallen.

Aus dem Hauskauf wird ein Inkassofall

Bezüglich dem Pachtland der Gemeinde blieb der Makler lange vage oder hatte Ausflüchte, warum es nicht vorangehe. Er brachte andere Parzellen ins Spiel, die aber zu weit weg lagen. Schließlich wurde es Herrn M. zu bunt und er fragte selbst bei der Gemeinde nach. So erfuhr er: Die Gemeinde will das Grundstück weder verkaufen noch verpachten. In dieser Zone ist auch keine Weidehaltung erlaubt und es dürfen keine Zäune errichtet werden. Der Makler und der Verkäufer hatten ihn an der Nase herumgeführt.

Nach dieser niederschmetternden Antwort war klar: Das Objekt kam nicht mehr in Frage. Herr M. trat vom Vertrag zurück. Doch als es um die Rückzahlung der € 35‘000.—ging, war weder vom Makler noch vom Verkäufer etwas zu hören. Die beiden waren abgetaucht und reagierten weder auf Briefe, Mails oder Anrufe.

Vorgehen Inkasso-Team 

Herr M. beauftragte das Rolf Schmidt Inkasso-Team, heute Inkasso-Team AG, mit dem Eintreiben des Geldes. Wird sind in diesem Fall folgendermaßen vorgegangen:

  • Zunächst suchten wir den Makler persönlich in seinem Büro auf. Er wollte plötzlich von allem nichts mehr wissen, alles sei ganz anders gewesen, blablabla. Es war klar: Ein unseriöser Typ. Er hatte den Kunden offenkundig absichtlich und gegen besseres Wissen falsch beraten, nur am rasch an eine Vermittlungsprovision zu kommen. Rechtlich gegen ihn vorzugehen wäre schwierig, da sich seine Falschberatung nicht vollständig dokumentieren ließ; vieles war über das Telefon gelaufen.
  • Das Objekt selbst stand nun leer. Der Verkäufer und seine Frau hatten sich getrennt; der Makler wollte nicht herausrücken, wo sie neu wohnten. Auf der Gemeinde waren sie immer noch am alten Ort gemeldet. Zuerst fanden wir die Frau, über diese dann den Mann.
  • Bei unserm ersten Besuch war er abweisend und aggressiv. Es brauchte einige „Klarstellungen“ unsererseits und ein weiterer Besuch zu zweit, bis er erkannte, dass er aus diese Nummer nicht herauskam. Er willigte schließlich in die Rückzahlung ein und tätigte sie innert Wochenfrist.

Bearbeitungsdauer des Falls: 4 Monate, davon 2 Monate Erstellen der Falldokumentation und der Recherchen, 1 Monat unergiebige Auseinandersetzung mit Makler und Suche Verkäufer, 1 Monat Verhandeln bis zur Zahlung. Abschluss Mai 21